TOP Ö 5: Straßenrecht und Grundstücksangelegenheiten, Gemeindebeteiligung im Verfahren zur Plangenehmigung nach § 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Strecke 5510 München - Rosenheim, im Bereich der Ortsteile Schammach Oberelkofen, Kenntnisgabe gemäß Art. 37 Abs. 3 GO