TOP Ö 3: Vollzug des Baugesetzbuches, Ortsplanung für die Dorfstrukturerhaltung und städtebauliche Fortentwicklung des Ortsteiles Wiesham a) Informelle Entwicklungsplanung (Feststellungsbeschluss) b) Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsbeschluss, § 2 Abs. 1 BauGB) c) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB unter Änderung des Stadtratsbeschlusses vom 19.09.2017 zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes zur Dorfs trukturerhaltung / Wohnungszahlbeschränkung)